Produkt zum Begriff Arbeitgeber:
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Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe
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Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
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Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 22.00 € | Versand*: 0 € -
Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.
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Darf der Arbeitgeber über meine Freizeit bestimmen?
Der Arbeitgeber hat normalerweise kein Recht, über deine Freizeit zu bestimmen. In der Regel endet die Autorität des Arbeitgebers mit dem Ende der Arbeitszeit. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel wenn du eine Klausel in deinem Arbeitsvertrag hast, die besagt, dass du außerhalb der Arbeitszeit für den Arbeitgeber erreichbar sein musst.
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Kann der Arbeitgeber über meine Freizeit bestimmen?
Kann der Arbeitgeber über meine Freizeit bestimmen? Nein, grundsätzlich hat der Arbeitgeber kein Recht, über die Freizeit seiner Mitarbeiter zu bestimmen. Die Freizeit eines Arbeitnehmers ist seine persönliche Zeit, die er nach Feierabend und an freien Tagen frei gestalten kann. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn es um vertraglich vereinbarte Arbeitszeiten oder spezielle Regelungen im Arbeitsvertrag geht. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber gewisse Einschränkungen bezüglich der Freizeit setzen. Es ist wichtig, die eigenen Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag zu kennen und bei Unklarheiten mit dem Arbeitgeber zu klären.
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Wie weit darf der Arbeitgeber meine Freizeit bestimmen?
Wie weit darf der Arbeitgeber meine Freizeit bestimmen? Grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht, die Arbeitszeiten festzulegen, jedoch gibt es gesetzliche Regelungen, die die Arbeitszeit begrenzen und die Einhaltung von Ruhezeiten vorschreiben. Die Freizeitgestaltung des Arbeitnehmers außerhalb der Arbeitszeit liegt in der Regel in seiner eigenen Verantwortung. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer klare Vereinbarungen über Arbeitszeiten und Erreichbarkeit treffen, um die Work-Life-Balance zu wahren. Letztendlich sollte die Freizeitgestaltung des Arbeitnehmers nicht übermäßig durch den Arbeitgeber beeinflusst werden.
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Kann mein Arbeitgeber mich zum Sport zwingen?
Nein, dein Arbeitgeber kann dich nicht zum Sport zwingen. Die Teilnahme an sportlichen Aktivitäten ist in der Regel freiwillig und kann nicht erzwungen werden. Es ist jedoch möglich, dass dein Arbeitgeber sportliche Aktivitäten als Teil eines betrieblichen Gesundheitsprogramms oder als Teambuilding-Maßnahme anbietet, an denen du teilnehmen kannst, wenn du möchtest.
Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:
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Erste-Hilfe-Koffer nach DIN 13157, Kultur & Veranstaltung
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Erste-Hilfe-Koffer nach DIN 13169, Kultur & Veranstaltung
Erste-Hilfe-Koffer nach DIN 13169, Kultur & Veranstaltung – Branchenspezifische Sicherheit – Material: ABS-Kunststoff – Mit Gummidichtung und Wandhalterung - Inklusive 2 Arretierungen – Transparente Abdeckplatten zum Schutz der Füllteile – Variable Inneneinrichtung durch Trennstege, plombierbar – Farbe: fluoreszierendes orange – Druck: schwarz / weiß – Maße: 400 x 150 x 300 mm – Inhalt: DIN 13169 plus branchenspezifische Zusatzausstattung - Verbandkasten E
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Erste-Hilfe-Koffer nach DIN 13169, Kultur und Veranstaltung
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Erste-Hilfe-Koffer nach DIN 13157, Kultur und Veranstaltung
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Was ist deine liebste kulturelle Veranstaltung oder Sehenswürdigkeit in deiner Stadt oder Region?
Meine liebste kulturelle Veranstaltung in meiner Stadt ist das jährliche Stadtfest, bei dem es Live-Musik, Kunstausstellungen und kulinarische Köstlichkeiten gibt. Außerdem liebe ich es, das örtliche Museum zu besuchen, um mehr über die Geschichte und Kultur meiner Region zu erfahren. Ein weiteres Highlight ist der Besuch des historischen Schlosses, das eine beeindruckende Architektur und interessante Ausstellungen bietet.
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Kann mein Arbeitgeber mich in eine andere Stadt versetzen?
Ja, grundsätzlich kann dein Arbeitgeber dich in eine andere Stadt versetzen, wenn dies vertraglich vereinbart ist oder im Rahmen seines Weisungsrechts liegt. In vielen Fällen muss der Arbeitgeber jedoch einen triftigen Grund für die Versetzung vorweisen können, zum Beispiel betriebliche Erfordernisse. Es ist ratsam, sich über die genauen Regelungen in deinem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. Letztendlich kann eine Versetzung in eine andere Stadt auch Auswirkungen auf deine persönliche Lebenssituation haben, daher ist es wichtig, mit dem Arbeitgeber über mögliche Alternativen oder Kompromisse zu sprechen.
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Welcher Arbeitgeber?
Das hängt davon ab, auf welchen Arbeitgeber sich die Frage bezieht. Es gibt viele verschiedene Arbeitgeber in verschiedenen Branchen und Bereichen. Um eine konkrete Antwort zu geben, müsste der spezifische Arbeitgeber genannt werden.
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Wie kann man seine Freizeit sinnvoll gestalten und welche Aktivitäten eignen sich dafür in den Bereichen Sport, Kultur und Natur?
Um seine Freizeit sinnvoll zu gestalten, kann man sich für sportliche Aktivitäten wie Joggen, Schwimmen oder Yoga entscheiden, um fit zu bleiben und Stress abzubauen. Im kulturellen Bereich bieten sich Besuche von Museen, Konzerten oder Theateraufführungen an, um sich weiterzubilden und neue Eindrücke zu gewinnen. In der Natur kann man wandern, Fahrrad fahren oder einfach spazieren gehen, um frische Luft zu tanken und die Natur zu genießen. Es ist wichtig, eine ausgewogene Mischung aus diesen Bereichen zu finden, um Körper, Geist und Seele gleichermaßen zu fördern.
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